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LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 766 Abs 1 ZPO, § 767 Abs 1 ZPO
Abgabe der Vermögensauskunft: Einwand der Verjährung von Zinsforderungen im Rahmen der Vollstreckungserinnerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waiblingen, 22.09.2017 - 13 M 1499/17
- LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.08.2009 - I ZB 91/08
Zulässigkeit einer Erinnerung nach § 766 Zivilprozessordnung ( ZPO ) aufgrund …
Auszug aus LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17
Materielle Einwendungen werden im Erinnerungsverfahren nicht geprüft (BGH NJW-RR 2010, 281).Materielle Einwendungen gegen die titulierte Forderung müssen dagegen mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (…BeckOK ZPO/Preuß ZPO § 766 Rn. 5) und sind im Erinnerungsverfahren ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2010, 281).
- BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten …
Auszug aus LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17
Die Verjährungseinrede stellt eine Einwendung im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO dar (BGH NJW 1972, 1460; NJW 1993, 1394; LG Koblenz DGVZ 1985, 62;… MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 767 Rn. 59), die - nach Gebrauchmachung - ausschließlich im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage zu erheben ist.